Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Die von der Stab Immobilien - Anlagen & Eigennutzung dem Auftraggeber überlassenen Angebote und Mitteilungen dürfen von diesem nur für sich selbst verwendet werden; jedoch unbefugter Gebrauch, insbesondere die Weitergabe an Dritte, rechtfertigt die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches in Höhe der Provisionszusätze gem. Ziff. 3c) der folgenden Allgemeinen Bedingungen.
§1 a) Für Gespräche, Verhandlungen, Besichtigungen, die Zusendung von Exposés und die Finanzierungsberatung entstehen bei Stab Immobilien - Anlagen & Eigennutzung keine Kosten.
§2 Stab Immobilien - Anlagen & Eigennutzung haftet nicht für die Richtigkeit der ihr von dem Eigentümer des Objektes gemachten Angaben, die Haftung für eine eventuelle Unrichtigkeit der ihr gemachten Angaben ist ausgeschlossen und für alle nicht selbst bekannten Umstände aus..
§3 a) Eine Provisionspflicht entsteht bei folgenden Geschäften

Abschlüsse, die mit einem von Stab Immobilien - Anlagen & Eigennutzung nachgewiesenen Käufer, Mieter oder Pächter innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss getätigt werden; hierzu gehören auch Ersatz-, Zusatz- bzw. Ergänzungsgeschäfte, die im Zusammenhang mit einem derartigen Abschluss stehen.

Die Provisionspflicht entsteht unabhängig davon, ob der Vertrag nach dem Angebot von Stab Immobilien - Anlagen & Eigennutzung oder davon abweichend (z.B. bei der Preisgestaltung) zustande kommt.

Die Ausübung eines vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrechts nach Abschluss eines Vertrages berührt den Provisionsanspruch nicht.
§3 b) Mit Vertragsabschluss über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt ist die Provision fällig.

§3 c) Bei einem durch Nachweis oder Vermittlungstätigkeit von Stab Immobilien - Anlagen & Eigennutzung zustande gekommenen Kaufvertrages beträgt die Maklerprovision 5,95 % inklusive der geltenden Mehrwertsteuer vom effektiven Kaufpreis; dieser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von Stab Immobilien - Anlagen & Eigennutzung nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird.

Bei Vermietung von Gewerbefläche: 3,57 Mieten inkl. MwSt., zu zahlen jeweils vom Mieter.
§4 Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich abgefasst und von beiden Vertragsparteien bestätigt werden.

§5 Ohne schriftliche Vollmacht sind Mitarbeiter von Stab Immobilien - Anlagen & Eigennutzung nicht berechtigt, Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, mit dem Auftraggeber zu treffen; werden dennoch Abreden getroffen, so werden sie nur dann rechtsgültig, wenn sie von Stab Immobilien - Anlagen & Eigennutzung schriftlich genehmigt werden.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt vereinbart.

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