Immobilien-News
Gesetzesänderung für die Maklercourtage – Kurzüberblick
10.10.2020 [Lesezeit 2 Minuten]
Am 14. Mai diesen Jahres hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf beschlossen. Ab dem 23. Dezember 2020 tritt das neues Gesetz in Kraft, dass die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt:
Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung einen Immobilienmakler, so muss er mindestens die Hälfte der Courtage tragen.
Wissenswertes hierzu in Kürze:
Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung einen Immobilienmakler, so muss er mindestens die Hälfte der Courtage tragen.
Wissenswertes hierzu in Kürze:
- Die neu gesetzliche Regelung gilt bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an Privatpersonen
- Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäuser; Baugrundstücke; gewerblichen Immobilien und gemischt genutzte Immobilien fallen nicht unter die neuen Provisionsregelungen.
- Ob an Verbraucher oder an gewerbliche Kunden vermittelt wird, ist nicht relevant
- Der Suchauftrag mit Kaufinteressenten ist weiter möglich
- Die reine Innenprovision, also eine vollständige Übernahme der Provision durch den Verkäufer als Auftraggeber, bleibt weiterhin möglich und kann zwischen Verkäufer und Immobilienbüro frei vereinbart werden
- Maklerauftrag bedarf der Textform - Eine mündliche Abrede oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen
- Alle Maklerverträge, die nach dem 23. Dezember neu abgeschlossen werden, sind unter den neuen Provisionsvorschriften zu betrachten.
![Foto 10.10.2020 [Lesezeit 2 Minuten]](/images/original_591851__widthX1200_heightXegal_.png?r=1697821211)
Meine persönliche Meinung zur Gesetzesänderung:
Die bundeseinheitliche Teilung der Maklerprovision ist insbesondere für Eigennutzer fair und schon lange überfällig - Käufer und Verkäufer profitieren von der Maklerlerleistung, also sollen auch beide Parteien sich die Kosten teilen!
Für Immobilienkäufer sind geringere Nebenkosten ein wichtiger Entlastungsschritt, was wiederum die Bildung von Wohneigentum erleichtert. Ich begrüße eine Ausweitung dieser Regelung, auf die verbliebenden Immobilienarten.
Wie werden sich die Preise entwickeln? Die Bedenken von Immobilienkäufer, dass der Courtageanteil des Verkäufers auf den Kaufpreis draufgelegt wird, ist berechtigt. Aus meiner Erfahrung als Immobilienmakler für Hattersheim und das gesamte Rhein-Main-Gebiet, kann ich jetzt zu bedenken geben - je länger eine Immobilie auf dem Markt angeboten wird, desto mehr sinkt deren Wert in den Augen potenzieller Immobilienkäufer. Daher landen wir wieder bei der Basis - als Immobilienkäufer benötige ich eine fundierte Marktwertberechnung eines Fachmannes.
Sowohl Käufer und Verkäufer einer Immobilie in Hattersheim, erhalten durch meine Herangehensweise mit Sachverstand und Kompetenz als Immobilienmakler, Sicherheit und einen fairen Kaufpreis.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
